1 Aufsitzrasenmäher Rasenmähertraktor Kubota BX2350

1 Aufsitzrasenmäher Rasenmähertraktor Kubota BX2350
Gebote bis: 11. Januar 2026 19:50
Aktuelles Gebot: 2.500,00 €
Verfahren: Abwasserverband Oberes Aartal vertr. d. d. Verbandsvorstand dieser vertr. d. Bgm. M. Ebertz (1 weitere Auktion)
Standort dieses Angebotes: 35649 Bischoffen, DE
Drittanbieter: zoll-auktion.de
Auktionsart: Online
Besichtigungstermin: Ggf. nach Absprache, für nähere Informationen, sehen sie auf der Seite der Quelle nach
Verfahren / Firma: Abwasserverband Oberes Aartal vertr. d. d. Verbandsvorstand dieser vertr. d. Bgm. M. Ebertz (1 weitere Auktion)
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Abholtermin: Ggf. nach Absprache, für nähere Informationen, sehen sie auf der Seite der Quelle nach
Kategorie: Sonstiges / Mischposten
Land: Deutschland
Beschreibung:

Versteigert wird ein
gebrauchter
Kompakttraktor Aufsitzrasenmäher Kubota BX 2350:
Technische Daten:
Kompakttraktor Kubota BX2350
Kraftstoff: Diesel
Baujahr: 2012
Leistung: 15 KW
Allradantrieb: zuschaltbar
Heckzapfwelle: 540U/Min
Betriebsstunden: 416
Kompakttraktor ist fahrbereit, weist jedoch altersgemäße Gebrauchsspuren , wie Kratzer und Roststellen auf.
Fahrzeugpapiere sind vorhanden, Fahrzeug jedoch ohne HU!
Mähbreite: 120 cm,
Räumbreite: 125 cm,
Mähwerk und Schneeschild sind defekt:
Beim Mähwerk liegt ein Lagerschaden vor und das Schneeschild ist verbogen.
Das Fahrzeug wurde beim Abwasserverband Oberes Aartal wegen Ersatzbeschaffung ausgesondert und wird hier meistbietend versteigert.
Aufgrund des Fahrzeugalters können weitere Mängel nicht ausgeschlossen werden!
Vor Gebotsabgabe wird eine Besichtigung empfohlen! Diese ist nur nach vorheriger und frühzeitiger Absprache mit dem benannten Ansprechpartner möglich.
Aufgrund des Fahrzeugalters wurde der Kompakttraktor sorgfältig überprüft, dennoch können weitere Mängel nicht ausgeschlossen werden!
Vor Gebotsabgabe wird eine Besichtigung empfohlen! Diese ist nur nach vorheriger und frühzeitiger Absprache mit dem benannten Ansprechpartner möglich.
Für das Verladen, die Ladungssicherung sowie den Transport des Kompakttraktors ist der Ersteher verantwortlich. Aus rechtlichen Gründen kann beim Verladen des Kompakttraktors keine Unterstützung gewährt werden.

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